Wir unterstützen die Zertifizierung von Verfahrensbeiständen, um
- mehr Personen diese wichtige Zertifizierung zu ermöglichen und um
- die Qualität dieser Tätigkeit zum Wohle der Kinder weiter zu verbessern.
Das paritätische Bildungswerk realisiert seit vielen Jahren Zertifizierungskurse für Verfahrensbeistände und verfügt in diesem Bereich über entsprechende Expertise.
Der Verfahrensbeistand ist eine wichtige Unterstützung für Kinder und Jugendliche in familiengerichtlichen Verfahren. Er vertritt in familiengerichtlichen Verfahren (z.B. Sorgerecht, Umgang) die Interessen und den Willen von Minderjährigen. Er ermittelt den Kindeswillen, erklärt das Verfahren kindgerecht, nimmt an Verhandlungen teil und wirkt auf einvernehmliche Lösungen hin, um das Kindeswohl zu sichern.
Auch wenn sich dieses Thema für viele Menschen etwas abstrakt anhört, so ist die fundierte und aktuelle Fortbildung/Zertifizierung des sogenannten „Anwalt des Kindes“ unabdingbar für eine kompetente und interessengerechte Vertretung von Kindern und Jugendlichen.
Kurzinfo zum neu aufgelegten Zertifikatskurs:
Weiterbildung zum Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach §§ 158-158c und § 167 FamFG ab März 2026 beim Paritätischen Bildungswerk Bundesverband in Frankfurt am Main
Das Familiengericht hat in Kindschaftssachen nach § 158 FamFG dem minderjährigen Kind einen fachlich und persönlich geeigneten Verfahrensbeistand zur Seite zu stellen. Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes besteht darin, das Interesse des Kindes festzustellen und im familiengerichtlichen Verfahren zu vertreten. Hierzu soll der Verfahrensbeistand auch mit den Eltern und weiteren Bezugspersonen sprechen. Der Verfahrensbeistand hat das Kind in geeigneter Weise über Ablauf und Gegenstand des Verfahrens zu informieren und eine Einschätzung unter Berücksichtigung seines Wohls, auch in Form einer Stellungnahme, zur Geltung zu bringen. Seit 2021 sind die Anforderungen für fachlich geeignete Verfahrensbeistände festgelegt worden.
Durch den Besuch dieses Zertifikatskurses erlangen Sie diese fachliche Eignung. Hierzu werden Kenntnisse u.a. in den Bereichen der Entwicklungspsychologie, der kindgerechten Gesprächstechnik, des Kinderschutzes, des Kinder- und Jugendhilferechts und des Kindschafts- und Verfahrensrechts in Kindschaftssachen vermittelt.
Dies erfolgt mit aktuellem Praxisbezug durch interdisziplinäre Referent:innen in 9 Modulen.
Zielgruppe
Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen, Pädagog:innen, Psycholog:innen, Psychotherapeut:innen für Kinder und Jugendliche, Jurist:innen/Rechtsanwält:innen
Anmeldung unter:
Exkurs: Hauptaufgaben des Verfahrensbeistands (§ 158b FamFG):
- Interessenvertretung: Feststellung und Einbringung des subjektiven Kindeswillens und des objektiven Kindeswohls in das Verfahren.
- Gespräche: Führen von Gesprächen mit dem Kind, den Eltern sowie weiteren Bezugspersonen.
- Teilnahme: Teilnahme an gerichtlichen Terminen und Anhörungen des Kindes.
- Vermittlung: Mitwirkung an einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Eltern.
- Information: Kindgerechte Erklärung des Gerichtsverfahrens.
- Rechtsmittel: Einlegen von Rechtsmitteln im Interesse des Kindes.
Der Verfahrensbeistand ist eine vom Gericht bestellte Interessenvertretung, die dem Kind hilft, Gehör zu finden.
